Die Tätigkeit der Ernährungsberatung ist nicht geschützt. Im Prinzip kann sich jeder „Ernährungsberater oder -beraterin“ nennen und Ernährungsberatung anbieten.
Eine Sicherung der Qualifikation der Fachkräfte sowie der Qualität der Ernährungsberatung erfolgt jedoch durch den GKV-Leitfaden Prävention. Mit ihm legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest (§§ 20 und 20a SGB V), die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten (GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention). Gemäß dem GKV-Leitfaden Prävention erhalten Sie als Versicherter zum Beispiel nur für eine von einem zertifizierten Ernährungsberater oder einer zertifizierten Ernährungsberaterin angebotene ernährungspräventive Maßnahme einen Zuschuß von Ihrer Krankenkasse. Das Zertifikat „ErnährungsberaterIn/DGE“ für Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler und Diätassistenten ist ein solche von den Krankenkassen anerkannte Zertifizierung.
Das Zertifikat „ErnährungsberaterIn/DGE“ wird von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Bonn angeboten. Zertifikatsinhaber/innen sind zu einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Findet diese nicht statt, verfällt das Zertifikat. Zertifizierte Ernährungsberater/innen bieten demnach eine hochqualitative Beratung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.